§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unseren gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Besteller“). Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, egal, ob wir diese selbst herstellen oder bei Lieferanten/Zulieferern einkaufen. Auch mündliche, fernmündliche oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir ausschließlich unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB) auch für spätere Verträge im Sinne § 1 Ziff. 1.1. Satz 2 mit demselben Besteller, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssten. 

1.2 Wir verkaufen und liefern ausschließlich an Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB) juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. An private Endkunden (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB) verkaufen und liefern wir nicht. 

1.3 Für den Weiterverkauf, die Weitergabe oder sonstige Überlassung an sowie die Benutzung durch private Endverbraucher sind unsere Produkte nicht vorgesehen. Der Besteller ist sich dieser Einschränkung bewusst und klärt seine eigenen Kunden darüber auf. Gegenüber dem Besteller übernehmen wir für eine Nichtbeachtung dieser Einschränkung keine Haftung, soweit nicht ein Fall des § 9 vorliegt. 

1.4 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Es stellt beispielsweise keine Zustimmung dar, wenn wir mit Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Bestellers vorbehaltlos Bestellungen annehmen, Lieferungen oder andere Leistungen erbringen oder unmittelbar oder mittelbar Bezug auf Schreiben etc. nehmen, die seine oder drittseitige Geschäfts-bedingungen enthalten.  

1.5 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Interessenten oder Bestellers (wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse beim Besuch unserer Webseite), wenn dies für vorvertragliche Maßnahmen (Geschäftsanbahnung), für die Erfüllung eines Vertrages sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Sollten wir aufgrund einer Einwilligungserklärung Daten verarbeiten, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sollten wir aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Daten verarbeiten, kann Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO eingelegt werden; dies gilt insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Direktwerbung verarbeitet werden. 


§ 2 Vertragsschluss 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Zwischenverkauf der Sorten und Mengen, die wir als vorrätig angeben, behalten wir uns ausdrücklich vor. 

2.2 Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- oder Rechenfehler) und Unvollständigkeiten unserer Angebote einschließlich aller zugehörigen Unterlagen hat uns der Besteller zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung durch uns vor seiner Annahmeerklärung hinzuweisen; andernfalls ist der Vertrag nicht abgeschlossen. 

2.3 Die Erteilung eines Auftrages durch den Besteller gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags, welches wir innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung/Leistung annehmen können.  

2.4 Die Auftragserteilung, Nebenabreden sowie sämtliche den Vertrag betreffenden Änderungen, Ergänzungen und Erklärungen (z.B. Fristsetzungen, Mängelrügen, Rücktrittserklärungen), bedürfen der Schriftform.  

2.5 Der Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche Annahme (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder erst unsere Versand-/Abholbereitschaftsanzeige), spätestens jedoch mit Lieferung oder Aushändigung der Artikel zustande.


§ 3 Preise 

3.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Werk. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. 

3.2 Nebenkosten wie beispielsweise für Fracht, Verpackung, Entsorgung (VPO-Anteil) und Kleinauftrag sind in den Preisen nicht enthalten. Diese werden dem Besteller, soweit nicht anders vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt. 

3.3 Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert berechnet. 

3.4 Die Abrechnung/Rechnung erfolgt unter Anwendung kaufmännischer Rundungsregeln auf ganze(n) Cent genau.


§ 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 

4.1 Unsere Rechnungen sind mit Ablieferung der Ware und Rechnungszugang beim Besteller fällig und zahlbar ohne Abzug in Euro. „Ablieferung der Ware“ meint bereits den Zugang unserer Abholbereitschaftsanzeige beim Besteller (die wir mit unserer Rechnung verbinden können) oder – falls der Versand vereinbart ist – unsere Aushändigung der Ware an die Transportperson. Skonto wird nur bei gesonderter Vereinbarung und nur bei einer Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt. 14 Tage nach dem Zugang der Rechnung tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. 

4.2 Im Falle des Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, angemessene Mahngebühren zu berechnen. 

4.3 Bei Zahlungsverzug gilt der jeweils geltende gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

4.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. 

4.5 Wenn der Besteller mit einer Zahlung in Verzug kommt, sind wir berechtigt, sämtliche noch offene Rechnungen aus dem Vertragsverhältnis, auch mit anderen Zahlungszielen, zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.  

4.6 Wir sind berechtigt, unsere innerhalb eines Vertragsverhältnisses ausstehenden Leistungen zu verweigern, wenn erkennbar wird (z.B. durch Insolvenzantrag), dass unser Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wir sind berechtigt, dem Besteller eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb derer er Zug-um-Zug gegen unsere Leistung nach seiner Wahl seine Zahlung zu bewirken oder Sicherheit für sie zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten. 

4.7 Eine Aufrechnung des Bestellers mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 5 Lieferzeit, Lieferung 

5.1 Aufträge werden unverzüglich ausgeführt, sofern keine weiteren Rückfragen bestehen. 

5.2 Die Einhaltung von Lieferfristen durch uns setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller für die Ausführung der Bestellung zu liefernden Bestellungen, Unterlagen und die Erfüllung der Vertragspflichten, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Liegen diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß vor, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt weiterhin die richtige und rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten voraus.  

5.3 Durch den Eintritt von höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen (wie Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, auch die Zulieferanten betreffend, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Krieg, terroristische Anschläge), die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferzeit bei Hindernissen vorübergehender Dauer automatisch um deren Zeitdauer, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

5.4 Kommen wir mit der Leistung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 9 dieser Bedingungen. Der Anspruch des Bestellers auf Ersatz des Verzugsschadens beschränkt sich dabei auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises, wenn wir den Verzug nur leicht Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. 

5.5 Die für unser Warensortiment angegebenen Maße unterliegen den handelsüblichen Abweichungen, es sei denn, wir hätten die Einhaltung ausdrücklich zugesichert. 

5.6 Bei Bedarf können die benötigten Sicherheitsdatenblätter angefordert werden. 


§ 6 Gefahrübergang 

6.1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk (bezogen auf das Lager, ab dem wir jeweils liefern), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.  

6.2 Abweichend von Ziff. 6.1 und nur, falls vereinbart, versenden wir die Ware an den vom Besteller angegebenen Bestimmungsort. Die Gefahr geht in diesen Fällen spätestens mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonstige Transportperson auf den Besteller über; dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. 

6.3 Falls der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, wird die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg bewirkt. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern.


§ 7 Eigentumsvorbehalt 

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie zusätzlich aller unserer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestehenden sonstigen Forderungen gegen den Besteller aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum. 

7.2 Wir berechtigen den Besteller, sich die in unserem Eigentum befindlichen Artikel (Vorbehaltsware) im normalen Geschäftsverkehr weiter zu verwenden, zu verarbeiten, umzubilden, zu verbinden, zu vermischen und/oder zu veräußern. Der Besteller tritt schon jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an uns ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach der Verarbeitung oder Verbindung mit einer anderen Sache weiterveräußert wird oder nicht. Bei weiterveräußerter Vorbehaltsware, die mit einer anderen Sache verarbeitet oder verbunden ist oder nicht, wird die Forderung des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferwertes an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. 

7.3 Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt grundsätzlich für uns. Bei Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Materialien erwerben wir ihr Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der neu entstandenen Sache. Soweit wir nicht in diesen Fällen nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware geworden sind, überträgt der Besteller schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab. Wir nehmen diese Übertragung hiermit an. Der Besteller verwahrt die neu entstandene Sache mit der nötigen Sorgfalt kostenlos für uns. 

7.4 Der Besteller ist trotz einer Abtretung an uns berechtigt, seine Forderung gegenüber dem Abnehmer geltend zu machen. Unsere Ermächtigung, die Forderung beim Abnehmer einzuziehen, tritt nur dann in Kraft, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sobald der Besteller seine Forderung beim Abnehmer einzieht, steht uns der Erlös in Höhe des vereinbarten Lieferwertes für die Vorbehaltsware zu. 

7.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 

7.6 Der Eigentumsvorbehalt besteht bei Schecks solange fort, bis wir aus diesen Zahlungsmitteln nicht mehr in Anspruch genommen werden können. 

7.7 Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Wege der Pfändung unverzüglich mitzuteilen. Im Fall der Pfändung geschieht dies durch Zusenden einer Ablichtung des Pfändungsprotokolls an uns.


§ 8 Gewährleistung 

8.1 Wir gewährleisten ausschließlich die Einhaltung unserer Produktspezifikation. Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für die Geeignetheit für einen bestimmten Gebrauch übernehmen wir nicht.  

8.2 Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel i.S.v. §§ 377, 378 HGB unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang, bzw. ab Entdeckung des Mangels, falls es sich um einen Mangel handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs und unsere sonstige Haftung für den betroffenen Mangel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

8.3 Sachmängelansprüche von Bestellern verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung (§ 9 Ziff. 1), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (§ 9 Ziff. 3), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und/oder zwingender gesetzlicher Haftung.  

8.4 Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache (Gefahrübergang gem. § 6 dieser Bedingungen). 

8.5 Uns trifft außer in den Fällen des § 9 keine Gewährleistungspflicht für Sachmängel bei etwaig vereinbarter Lieferung gebrauchter Produkte.  

8.6 Beim Vorliegen eines Sachmangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

8.7 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut anzulaufen. 

8.8 Sachmängel sind nicht 

a.) gebrauchsbedingter oder sonstiger Verschleiß, 

b.) die Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung sowie schlechter Wartung und Pflege entstehen, und 

c.) Beschaffenheiten der Ware oder Schäden auf Grund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder auf Grund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen. 

8.9 Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 

8.10 Mit Ausnahme von vertraglich ausdrücklich als solchen vereinbarten Garantien und/oder Beschaffungsrisikoübernahmen erhält der Besteller keinerlei Garantien oder Beschaffungsrisikoübernahmen durch uns. Hiervon unberührt bleiben Herstellergarantien. 

8.11 Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende, angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Weitergehende oder andere als die in § 8 dieser Bedingungen geregelten Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen nach § 284 BGB auf Grund von Sachmängeln richtet sich im Übrigen nach § 9 dieser Bedingungen.


§ 9 Haftungsbeschränkung 

9.1 Wir haften für Schadensersatz nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. 

9.2 Sofern wir für einfache Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. 

9.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn von uns eine Garantie abgegeben wurde, noch wenn es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen. 

9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen. 


§ 10 Vorbehalt von Urheber- und Schutzrechten; Vertraulichkeit 

10.1 An allen von uns dem Besteller überlassenen Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen (z.B. Angebote, Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen und Produktspezifikationen, Handbücher, Muster, Modelle und sonstige physische und/oder elektronische Unterlagen, Informationen und Gegenstände) behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte vor.  

10.2 Der Besteller darf die vorbezeichneten Gegenstände ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder als solche noch ihrem Inhalt nach Dritten zugänglich machen oder mitteilen, sie verwerten, vervielfältigen oder verändern. Er hat sie ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden und auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben und etwaig vorhandene (auch elektronische) Kopien zu vernichten (bzw. zu löschen), soweit sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung. Reverse Engineering ist dem Besteller verboten. 


§ 11 Übertragbarkeit der Rechte 

Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, darf der Besteller seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt unberührt.  


§ 12 Erfüllungsort 

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das Lager, ab dem wir liefern


§ 13 Schlussbestimmungen 

13.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller, sowie außervertraglichen Ansprüchen, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vertragsbeziehung stehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. 

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller ist Weiden. Wir behalten uns das Recht vor, auch am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß § 12 oder am Sitz des Bestellers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über etwaige ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt. 

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. 

Gültig ab 05.08.2019